Dieser Ausschuss ist lt. §67Abs.3 HWO für alle Berufsausbildungsverhältnisse des in unserer Innung vertretenen Bäckerhandwerks im Bezirk Ortenau zuständig.
Diese Zuständigkeit besteht sowohl für Innungsmitglieder als auch für Nichtmitglieder gleichermaßen und umfasst alle in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragenen Ausbildungsverhältnisse.
Somit entscheidet der Ausschuss über Streitigkeiten
Zur Anrufung des Ausschusses ist es zunächst notwendig, dass der Antrag auf Schlichtung gestellt und an die Geschäftsstelle gesendet wird. Danach prüft der Ausschuss die eingereichten Unterlagen und lädt alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch ein. Darin wird versucht eine Einigung und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.