Die Bäckerinnung Ortenau wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Obermeister der Innung geleitet.
Aufgrund der Innungsgröße (Die Ortenau ist der
größte Landkreis in Baden-Württemberg) bildet
1 Obermeister gemeinsam mit
2 Bezirksobermeistern und
6 Vorstandsmitgliedern das Führungsteam.